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Namen auf Türschildern - eine Gefahr für den Datenschutz?

 

Ein Kommentar von Dr. Christian Neidl, Leiter der WAG-Hausverwaltung


 

„Im Herbst des Vorjahres hat ein Fall in Wien rund um die Türschilder von Wohnungen für Diskussionen gesorgt: Die Genossenschaft „Wiener Wohnen“ wollte die Namensschilder auf Top-Nummern ändern, um den strengen Datenschutzregelungen der DSGVO Rechnung zu tragen. Auch wenn juristisch gesehen einige Fragen offen sind, kommen Experten mittlerweile zu dem Schluss, dass die Türschilder nicht von der DSGVO betroffen sind, da es in der Grundverordnung nur um die elektronische Verarbeitung von Daten geht. Bei der WAG schätzen wir die Entfernung der Namen bei den Türschildern aus Sicht der Bewohner als kontraproduktiv ein. Wir denken an die Postzusteller, die die richtigen Postkästen nicht mehr finden oder an Besucher, die nicht wissen, wo sie klingeln müssen bis hin zu Notsituationen, bei denen Rettung oder Notarzt verletzte oder kranke Personen nicht erreichen können. Besteht ein Kunde darauf, dass er nicht am Türschild aufscheint, wird er selbstverständlich auf ausdrücklichen Wunsch entfernt und nur die Wohnungsnummer angeführt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte einfach an das zuständige Wohnteam.“