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Rund ums Wohnen

Rund ums Wohnen stellen sich die unterschiedlichsten Fragen und ergeben sich die verschiedensten Problemfälle. Unser Service soll Ihnen dabei behilflich sein diese zu lösen und Antworten auf offene Fragen zu geben

  

Wohnungsbezug
Wohnungsrückgabe
Mahnungen
Infos zur Miete
Unsere Hausordnung
Unsere Grünanlagen
Das WAG Kabel TV
Tiere in der Wohnung
Verbesserung des Wohnraums
Parkplatz- und Garagenvormerkungen

Wohnungsbezug

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Im Falle eines Wohnungsbezuges sind viele Formalitäten notwendig. Um Ihnen dabei behilflich zu sein und für Sie den Bezug so einfach wie möglich zu gestalten haben wir für Sie eine Checkliste erstellt.

Bei Mietvertragsunterfertigung erhält jeder Mieter von uns den unterfertigten Meldezettel. Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist auf jedem Gemeindamt bzw. bei jeder Bürgerservicestelle möglich.

Hinweis: Sollten Sie jemanden als Mitbewohner (z. B. Lebenspartner) anmelden, müssen Sie als Hauptmieter dessen Meldezettel als Unterkunftgeber unterschreiben. Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet!

Wohnungsrückgabe

Sollte es aus unterschiedlichen Gründen zu einer Rückgabe der Wohnungen kommen, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten

Rückgabe durch Kündigung

 

Einen unbefristeten Mietvertrag kann der Mieter ohne Begründung kündigen. Wirksam ist jedoch nur eine schriftliche Kündigung. Eine mündliche Kündigung ist nicht ausreichend und daher nicht rechtsgültig. Ebenso wirksam sind Kündigungen, die mittels E-Mails oder Fax übermittelt werden. Zwingend erforderlich hierfür ist die original Unterschrift. 

 

Die Kündigung muss von jedem Mieter eigenhändig unterschrieben werden. Grundsätzlich ist die im Mietvertrag angeführte Kündigungsfrist (3 Monate) einzuhalten. Ist im Mietvertrag keine besondere Kündigungsfrist genannt, so gilt die gesetzlich geregelte Frist von 1 Monat.

Ein vorgefertigtes Kündigungsformular steht für Sie zum Download bereit 

 

ZUM DOWNLOAD

Nachfolgemieter

Die Wiedervermietung von Wohnungen erfolgt durch die WAG bzw. von den vorschlagsberechtigten Partnern unserer Gesellschaft. Eine direkte Nachbesetzung durch den ausziehenden Mieter ist nur im Einvernehmen mit der WAG möglich.

Abtretung des Mietrechtes

Verlässt der Hauptmieter die Wohnung, kann er sein Mietrecht an seine nahen Angehörigen abtreten, die mit ihm in den letzten zwei Jahren (Geschwister: fünf Jahre) im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben. Eine kürzere Zeit ist ausreichend, wenn die besagten Angehörigen mit ihm die Wohnung bezogen haben oder wenn Kinder bereits seit der Geburt dort gelebt haben.

Es besteht allerdings kein Weitergaberecht zwischen Lebensgefährten. Bitte setzen Sie sich im Anlassfall mit Ihrem örtlich zuständigen Wohnbetreuer in Verbindung. Gemeinsam werden wir versuchen eine, Lösung zu finden.

Im Scheidungsfall bei Ehegatten ist das Scheidungsurteil des Gerichtes für die Weitergabe der Wohnung maßgeblich.

Todesfall

Bei einem Todesfall eines Hauptmieters ersuchen wir die Angehörigen bzw. Verwandten sich mit uns ehest möglich in Verbindung zu setzen. Das zuständige Wohnteam wird Ihnen bestmöglich bei allen notwendigen Schritten behilflich sein.

Eintrittsrecht im Todesfalle - Nahe Angehörige, welche mit dem bisherigen Hauptmieter im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und nicht anderwärtig über eine Wohnung verfügen, verlieren die Wohnung nicht.

Eintrittsberechtigt im Todesfall des Hauptmieters sind: Ehefrau bzw. Ehemann, Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte, Kinder, Enkelkinder, Adoptivkinder, Eltern sowie die Geschwister des Verstorbenen.

Die Voraussetzung für das Eintrittsrecht von Lebensgefährten ist der gemeinsame Aufenthalt in der Wohnung von drei Jahren (Anwartschaftzeit). Wenn der verstorbene Hauptmieter und die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte gemeinsam die Wohnung bezogen haben, genügt ein kürzerer Aufenthalt. Unter bestimmten Voraussetzungen (§ 46 Abs. 2 MRG – volljährige Kinder) kann es jedoch zu einer Mieterhöhung kommen.

Bitte denken Sie daran, die im Zusammenhang mit der Wohnung stehenden Abbuchungsaufträge zu aktualisieren.

Gibt es keine eintrittsberechtigten Personen, ist die Wohnung vom gesetzlichen Erben zu kündigen. Bitte übersenden Sie uns gemeinsam mit der Kündigung auch den entsprechenden Gerichtsbeschluss (Einantwortungsurkunde).

Eine vorzeitige (vor der Ausstellung des Beschlusses) Kündigung ist möglich, wenn Sie der Kündigung eine notarielle Erbbestätigung vom zuständigen Notar beilegen. In diesem Fall ist der Gerichtsbeschluss unbedingt dem zuständigen Wohnteam nachzureichen.

Aufwandersatz ("Ablöse")

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, haben Sie gegenüber der WAG Anspruch auf Kostenersatz, wenn am Mietgegenstand Aufwendungen vorgenommen wurden, die eine wesentliche Verbesserung der Wohnung darstellen und über die Mietdauer hinaus von Nutzen sind. Die Höhe des Ersatzanspruches errechnet sich aus der Höhe des tatsächlich aufgewendeten Betrages abzüglich einer jährlichen Abschreibung.

 

Um Ihre Ansprüche zu wahren, müssen Sie jedoch vor Beginn der Verbesserungsarbeiten diese dem Vermieter melden, eine schriftliche Genehmigung der WAG einholen und mit der Kündigung, unter Vorlage von Rechnungen, den Anspruch geltend machen.

 

 

 

    

Mahnungen

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Sie haben eine Mahnung von uns erhalten? Grundsätzlich wird diese bei Zahlungsverzug ausgestellt. Dieser Zahlungsverzug kann allerdings aus mehreren Gründen entstehen. Bitte überprüfen Sie diese in einem ersten Schritt.

Zahlungsverzug auf Grund einer fehlerhaften Überweisung – Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Bankinstitut

 

Zahlungsverzug auf Grund finanzieller Engpässe – Kontaktieren Sie uns in diesem Fall direkt

Infos zur Miete

Lesen Sie alles zum Thema Betriebskosten, Jahresabrechnung, Kaution, Mietvertrag und vieles mehr! Nachfolgend haben wir für Sie die wesentlichen Begriffe und Definitionen zusammengefasst.

Aus- und Umbauarbeiten

Wenn Sie Umbauarbeiten in Ihrer Wohnung planen, beachten Sie bitte, dass eine Genehmigung der WAG notwendig ist. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an das zuständige Wohnteam oder die zuständige Geschäftsstelle ist hierfür notwendig.

Abflussverstopfungen – Tips zur Vermeidung

Ihr Abfluss ist verstopft? Wir möchten Ihnen nachfolgend ein paar Tips geben, wie Sie in Ihrem Haushalt Abflussverstopfungen vermeiden können MERKBLATT

Baukostenzuschuss

Einmaliger Finanzierungsbeitrag, welcher vor Abschluss des Mietvertrages fällig ist und jährlich mit 1 % abgeschrieben wird.

Betriebskosten

Zu den Betriebskosten zählen unter anderem Wassergebühren, Stromkosten, Rauchfangkehrung, Kosten für Abfallentsorgung, Kanalgebühr, Gebäudeversicherung, Grünflächenbetreuung und Winterdienst, Grundsteuer udgl.. Für die Betriebskosten wird auf Basis des letzten Jahresabrechnungs-ergebnisses bzw. unter Berücksichtigung bereits bekannter Erhöhungen ein „Akontobetrag“ festgelegt, der dann im Zuge der Jahresabrechnung den tatsächlichen Kosten gegenübergestellt wird.

Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB)

Die WAG ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse einer langfristigen Erhaltung und Verbesserung der Gebäudesubstanz rechtzeitig einen EVB vom Mieter einzuheben. Die Höchstsätze sind gesetzlich geregelt, nach Baualter gestaffelt und unterliegen Indexanpassungen.

Fenster

Auch Fenster, gleichgültig, ob aus Holz oder Kunststoff, bedürfen einer regelmäßigen Wartung. Bewegliche Teile sind einmal jährlich mit im Fachhandel erhältlichen Mitteln zu schmieren.

Hinweis – Reinigung und Wartung von Fenstern:

Die Drehkippfenster sind mit einer Fehlbedienungssperre und Spaltlüftungsstellung ausgestattet. Einmal jährlich sind bei allen Kunststoffaußenwandelementen folgende Pflegemaßnahmen erforderlich:

  • Fetten aller Schließteile und Verriegelungszapfen sowie der Führungsschlitze und Verriegelungsteile der Drehkippschere mit technischer Vaseline oder Stauferfett
  • Ölen aller Führungsschlitze und der darunterliegenden Führungsstange mit nicht zu dickflüssigem Öl (Nähmaschinenöl), ebenso die Wippe der Fehlschaltsicherung sowie die Scherenlagerbolzen und die Ecklagergelenke.

 

Die Oberfläche der Profile soll mindestens zweimal jährlich mit üblichen, nicht aggressiven Haushaltsreinigern (ohne Scheuermittel) gereinigt werden.

Sollte nach der Gewährleistung eine Nachregulierung erforderlich sein (üblicherweise erst nach langjährigem Gebrauch), empfehlen wir Ihnen, diese Arbeiten durch einen Fachmann ausführen zu lassen.

Heizung und Warmwasser

Bei einem Teil unserer Mietvereinbarungen handelt es sich um sogenannte Kaltmiete, das heißt, die Akontobeiträge für Heizung und Warmwasser werden von einer eigenen Energieabrechnungsfirma festgelegt und abgerechnet. Diesbezüglich ist im Zuge des Mietvertragsabschlusses auch ein eigener Wärmelieferungsvertrag mit dem jeweiligen Abrechnungsunternehmen zu unterfertigen. Daneben gibt es noch die Pauschalverrechnung auf Quadratmeter-Basis, die von uns wahrgenommen wird. Der Umsatzsteuersatz für die Heizungskosten beträgt 20%, für die Warmwasserkosten 10%.

Jahresabrechnung

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Sie von uns einmal jährlich, spätestens bis zum 30.6., eine genaue und detaillierte Abrechnung der Bewirtschaftungskosten (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag = EVB, Betriebskosten) Ihrer Wohnanlage für das vorangegangene Jahr. In dieser Abrechnung werden die von Ihnen während des Jahres geleisteten Akontozahlungen den tatsächlich im Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten gegenübergestellt. Da eine exakte Prognose und damit Akontierung der tatsächlich angefallenen Kosten nur in den seltensten Fällen möglich ist, kann die Jahresabrechnung sowohl ein Guthaben als auch eine Nachzahlung für den Mieter ergeben. Der Fehlbetrag bzw. die Gutschrift aus der Betriebskostenjahrespauschalverrechnung gem. § 21 Abs. 3 MRG ist auch bei Mieterwechsel von jenen Hauptmietern zu bezahlen bzw. wird an die Hauptmieter ausbezahlt, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abrechnung Hauptmieter sind. (OGH 18.6.1985, 5 Ob 24/85).

Die jeweiligen Abrechnungen sowie die den Abrechnungen zugrunde liegenden Belege können beim zuständigen Wohnbetreuer eingesehen werden. Kopien der Belege sind gegen Kostenersatz erhältlich. Soweit gegen die gelegten Abrechnungen nicht binnen sechs Monaten ab Auflage/Zustellung begründete Einwendungen erhoben werden, gelten sie als endgültig geprüft und anerkannt.  

Kapitaldienst (WGG-/Grundmiete)

Für die Finanzierung der Bau- und Grundkosten Ihrer Wohnanlage hat die WAG in der Regel Förderungsgelder, Bankdarlehen sowie Eigenmittel eingesetzt. Die Verzinsung und Tilgung (= Rückzahlung) dieser Geldmittel wird als Kapitaldienst bezeichnet. Zinssatzschwankungen oder Vereinbarungen über die Höhe der zu leistenden Rückzahlungsraten, wie dies bei Förderungsgeldern aufgrund der Bestimmungen der Wohnbauförderungsgesetze in der Regel der Fall ist, können zu Veränderungen des Kapitaldienstes und damit auch zur Veränderung Ihrer Miete führen.

Kaution

In der Regel drei- bzw. vierfache Bruttomiete - fällig vor Abschluss des Mietvertrages

KFZ-Abstellplatz

Das Entgelt für einen KFZ-Abstellplatz ist entweder in der Miete enthalten oder wird gesondert in Rechnung gestellt. Es gilt hierfür der 20%ige Steuersatz.

Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die in natürlichen Gewässern, in Trink-/Warmwassersystemen, Klimaanlagen, Luftbefeuchtern, etc. vorkommen können. Optimale Lebensbedingungen finden Legionellen in Süß- und Salzwasser bei einem Temperaturbereich von 25–50 °C bzw. bei langen Verweilzeiten des Wassers in den Leitungen und Gerätschaften vor, im Wohnbau zB bei längeren urlaubsbedingten Abwesenheiten.

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Mietanpassung

Die angeführten Mietenbestandteile werden – falls erforderlich – zu bestimmten Stichtagen (per 1.1. und 1.7. eines Jahres), an die aktuellen Werte angepasst. In Sonderfällen kann es auch abweichend von diesen Stichtagen zu unterjährigen Mietenanpassungen kommen. Sollte eine diesbezügliche Änderung eintreten, werden Sie selbstverständlich von uns rechtzeitig und unter Bekanntgabe der Gründe informiert.

Mietkauf

Es besteht die Möglichkeit in dieser Rechtsform errichtete Objekte nach einer Mietdauer von 10 Jahren zu erwerben (Detailauskünfte erhalten Sie in unserem Kundenzentrum).

Mietvertrag

Der Mietvertrag als Grundlage für die Nutzung eines Bestandsobjektes der WAG regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Er enthält unter anderem Regelungen über den Mietgegenstand (topografische Merkmale, Ausstattungskategorie, etc.), die Nutzungsart (Wohnzwecke, Gewerbelokal u.ä.), den Mietzins (Höhe, Berechnungsgrundlagen, Fälligkeit, etc.), Beginn und Beendigung des Mietverhältnisses.

Parkettböden

Sollte in Ihrer Wohnung ein Parkettboden verlegt sein, handelt es sich um „lebendes“ Material. Eine regelmäßige Pflege zum Schutz der Versiegelung mit hiefür geeigneten Mitteln ist erforderlich. Bitte verwenden sie nur im Fachhandel erhältliche Pflegemittel.

Richtig Heizen

  • beim täglichen Stoßlüften (ca. 5 - 10 Minuten) ist das Heizungsthermostat zu schließen
  • Außerhalb der Lüftungszeiten Fenster geschlossen halten.
  • Fenster nicht kippen: Bei gekippten Fenstern geht ständig Wärme verloren, was zum Anstieg der Heizkosten führt!
  • Heizkörper nicht hinter Vorhängen "verstecken": Dadurch haben Heizkörper eine 10 %, hinter Verkleidungen sogar eine 15 - 30 % geringere Leistungsabgabe.
  • Die Heizung nachts oder bei Abwesenheit tagsüber nicht ganz abdrehen, um ein Abkühlen der Außenwände zu verhindern. Dadurch wird die hohe Wärmedämmung durch eine warme und auch trockene Wand erhalten. Feuchte Wände haben eine sehr reduzierte Wärmedämmung (bis zu 50 %).
  • Zugedrehte Heizkörperventile in einem Raum können das Erreichen der Raumtemperatur im Nebenraum verhindern! Daher möglichst alle Heizkörper in Betrieb lassen.

Beachten Sie, dass jedes Grad Celsius höhere Raumtemperatur die Heizkosten um ca. 4 % erhöht. Ideale Raumtemperaturen sind: 

Wohnzimmer:+ 22°C

Schlafzimmer: + 20°C

Küche:+ 20°C

Badezimmer:+ 24°C

Richtiges Lüften

Beim Lüften macht man sich eine spezielle Eigenschaft der Luft zunutze: Warme Luft kann mehr Wasserdampf aufnehmen als kalte Luft. Deshalb wird beim Lüften warme, feuchte Luft gegen kalte, trockene Luft ausgetauscht.

Dabei gilt: je kälter die Außenluft und je wärmer die Innenluft ist, desto kürzer muss gelüftet werden. Daher muss in der Übergangszeit (Frühjahr und Herbst) häufiger gelüftet werden als im Winter, da der Temperaturunterschied nicht so hoch ist.

  • Regelmäßiges Querlüften, damit die gesamte Luft der Wohnung oder Zimmer ausgetauscht wird. Lieber mehrmals täglich kurz lüften (5 - 10 Minuten bei vollständig geöffnetem Fenster). Lüften Sie die gesamte Wohnung täglich mindestens 2 x.
  • Je kälter es ist, desto kürzer kann gelüftet werden. In der Übergangszeit (Frühjahr/Herbst) häufiger Lüften als im Winter.
  • Schlafzimmer und Bad besonders sorgfältig lüften.
  • Fenster außerhalb der Lüftungszeiten geschlossen halten.
  • Feuchtigkeit in Küche und Bad nach außen "weglüften".
  • Zwischen dem Lüften wird bei geschlossenen Fenstern die Luft erwärmt. Die erwärmte Luft nimmt ein Maximum an Feuchtigkeit auf, die dann durch einen kompletten Luftwechsel wieder abtransportiert wird.
  • Wärmere und feuchte Luft sollte  nicht in ungeheizte und kühlere Räume geleitet werden, da sich dort durch Abkühlung Kondensat bildet (Türen solcher Räume geschlossen halten und beheizen.)
  • Möbel an kalten Außenwänden sollten mit Abstand zur Mauer montiert werden. Damit wird für Hinterlüftung gesorgt und Schimmel vermieden.

Sanitärinstallationen

Die Wasserrohrleitungen in der Wohnung sind teilweise aus Kunststoff. Daher ist Vorsicht bei Bohrarbeiten geboten! Anschlussarbeiten für Abwäsche und Waschmaschine sollten nur von Fachkundigen durchgeführt werden.

Umsatzsteuer

Für sämtliche vorhin angeführten Entgeltsbestandteile gilt der begünstigte gesetzliche Steuersatz von 10%.

Verfugungen

Die Dehnfuge bei der Badewanne und am Boden ist eine dauerelastische Fuge und muss daher von Zeit zu Zeit von Ihnen kontrolliert werden. Bei Undichtheit veranlassen Sie bitte selbst auf eigene Kosten die Reparatur. Bitte nehmen Sie diese Kontrolle auch im Sinne Ihrer Nachbarn nicht auf die leichte Schulter!

Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten dienen der Abdeckung unseres Personal- und Sachaufwandes im Zusammenhang mit unserer Verwaltungstätigkeit. Die Verwaltungskostensätze werden mit Verordnung des Wirtschaftsministeriums bekannt gegeben und sind ebenfalls wertgesichert.

Wasseranschlüsse

Bitte beachten Sie, dass bei der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler die Wasserzufuhr unmittelbar nach jedem Gebrauch direkt beim Wasserauslass abgesperrt werden muss. Beim Platzen des Anschlussschlauches kommt es sonst zu großen Schäden, die auch Ihren Nachbarn treffen können.

    

Unsere Hausordnung

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Damit gute Nachbarschaft gelingen kann, haben wir einige Grundsätze für ein angenehmes Miteinander formuliert. Sie gelten in allen Bereichen der Wohnanlage sowie für alle Bewohner und Besucher. Wir vertrauen auf gegenseitige Verständigung und Hilfsbereitschaft, Achtung und Rücksichtnahme.

Unsere Grünanlagen

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Wir sind bemüht, Ihnen ausreichend Grünflächen (Allgemeinflächen) in Ihrer Umgebung zur Verfügung zu stellen. Diese werden von uns nach architektonischen und gestalterischen Gesichtspunkten bestmöglich angelegt. Da die Flächen allen Bewohnern gleichermaßen zur Verfügung stehen, können individuelle Wünsche nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass es ohne Abstimmung mit der WAG nicht möglich ist, die Außenanlagen eigenmächtig zu verändern.

Eine rationelle und damit betriebskostensparende Grünflächenpflege ist nur dann möglich, wenn mit entsprechend großen Geräten gemäht werden kann und das Mähen nicht durch eigenmächtige Bepflanzungen behindert wird. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass eine Veränderung angebracht wäre, muss das Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Wohnbetreuer hergestellt werden.

Für eine allfällige Pflanzung ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung einzuholen. Sollten nicht genehmigte Pflanzungen vorgenommen werden, ist unser Grünflächenpersonal angewiesen, diese umgehend zu entfernen.

Das WAG Kabel TV

Die WAG besitzt in ihrem Kerngebiet in Linz (inklusive Ebelsberg Ennsfeld) ein eigenes, modernes Kabel-TV-Netz, das wir mit unserem Kooperationspartner LIWEST betreiben. Über dieses Netz versorgen wir unsere Kunden, im Sinne einer mietrechtlichen Gemeinschaftsanlage, mit einer großen Anzahl an digitalen Fernseh- und Radioprogrammen. Viele dieser Fernsehprogramme sind bereits in HD-Qualität verfügbar, das Angebot wird laufend nach Verfügbarkeit erweitert.

Internet und Telefonie

Über unser Kabel-TV-Netz können Sie auch Internet und/oder Telefonie bei unserem Kooperationspartner LIWEST beziehen. Voraussetzung dafür ist ein aktiver WAG-Kabel-TV-Anschluss. (siehe auch „Die Kosten“)

Störungshotline

0732/94 24 24-90 LIWEST Kabelmedien GmbH

Hinweise

In der umfangreichen Programmauswahl finden Sie auch das WAG-TV. Hier finden Sie als WAG-Kunde interessante und laufend aktualisierte Beiträge rund ums Wohnen

Die Kosten

 

Die Kosten für die Bereitstellung des Netzes sowie der digitalen Fernseh- und Radioprogramme sind mit einer monatlichen Pauschalgebühr von € 11,00 (zzgl. 10% UST) abgegolten. Damit können Sie als Kunde der WAG kostengünstig und qualitativ hochwertig fernsehen und weitere Produkte bei unserem Kooperationspartner LIWEST beziehen.

 

 

Voraussetzung Empfang digitaler Programme

Für den Empfang der digitalen Programme benötigen Sie neben Ihrem Fernsehgerät und Ihrem WAG-Kabel-TV-Anschluss

  • eine Smartcard für die Entschlüsselung des Digitalsignals – diese ist gegen einen Selbstkostenbeitrag von  € 15,00 im Kundenzentrum der WAG erhältlich
  • eine Digitalbox oder ein Einschubmodul für Ihr Fernsehgerät als Lesegerät für die Smartcard, die Sie zum Beispiel im einschlägigen Fachhandel erwerben können

Wenn Sie HDTV-Kanäle in hochauflösender Qualität empfangen wollen, muss sowohl Ihr Fernsehgerät als auch Ihre Digitalbox HD-fähig sein.

Für Rückfragen steht Ihnen Fr. Jutta Kloiber unter der Durchwahl 252 gerne zur Verfügung.

    

Tiere in der Wohnung

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Sie möchten einen Hund in Ihrer Wohnung halten? In diesem Fall ersuchen wir Sie, ein schriftliches Ansuchen oder E-Mail an die WAG zu senden, wobei die Art und die Anzahl der zu haltenden Tiere anzugeben ist.

Gefährliche Tiere sind nicht erlaubt!

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Wohnteam

Verbesserung des Wohnraums

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Sie möchten Ihre WAG-Mietwohnung verschönern und Umbaumaßnahmen vornehmen (z.B. an Böden, Wänden, im Bad/WC, neue Türen)?

Die WAG greift Ihnen bei der Finanzierung gerne unter die Arme und bietet Ihnen die Möglichkeit, die geplanten Maßnahmen mittels eines steuerbegünstigten Aufpreises (nur 10% Mehrwertsteuer) zu Ihrer Miete zu finanzieren.

Sie haben Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt zum für Sie zuständigen Wohnteam auf. Wir beraten Sie sehr gerne und wickeln sämtliche Schritte (Aufträge an die Professionisten, deren erbrachte Leistungen und Rechnungen kontrollieren) für Sie ab.

Parkplatz- und Garagenvormerkungen

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Wenn Sie einen KFZ-Abstellplatz suchen, melden Sie sich über unser Anmeldeformular an.

Aufgrund der Nachfrage kann es passieren, dass es zu Wartezeiten kommt. Parkplatz- und Garagenvormerkungen werden in chronologischer Reihenfolge des Einlanges behandelt.

Sollte in dem von Ihnen gewünschten Wohngebiet aktuell kein Abstellplatz frei sein, merken wir Ihr Ansuchen gerne vor und verständigen Sie zu gegebener Zeit.

ANMELDUNG