Bestätigungen
Sie benötigen eine Bestätigung? Dann sind Sie hier richtig.
Folgende Bestätigungen erhalten Sie von uns
Abschreibung der Bau- und Grundkostenbeiträge
Bundesheer
Die erforderliche Bestätigung für die Wohnkostenbeihilfe stellen wir Ihnen gerne aus. Nähere Informationen zur Wohnkostenbeihilfe erfahren Sie unter folgendem Link.
Finanzamt Bestätigung für die Arbeitnehmerveranlagung
Rückzahlung von Darlehen und Zinsen für die Schaffung von Wohnraum (Hinweis: Erhalten alle Kunden automatisch im Jänner. Duplikate werden mit € 5,-- verrechnet). Weiterführende Infos
Link FinanzamtGIS
Heizkostenzuschuss
Einige Bundesländer bzw. Gemeinden gewähren während der Wintermonate einen Heizkostenzuschuss. Ob es eine solche Beihilfe in Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde gibt bzw. zu welchen Konditionen, erfahren Sie bei Ihrer Landesregierung oder bei Ihrer Gemeinde. Die erforderliche Bestätigung für den Heizkostenzuschuss stellen wir Ihnen gerne aus
Restwertbestätigung
Falls Sie für Ihre Eigentumswohnung den aktuellen Stand des noch aushaftenden Darlehens wissen möchten, schicken Sie obenstehendes E-Mail-Formular ausgefüllt ab. Sie erhalten die Bestätigung auf dem Postweg.
Rezeptgebührenbefreiung
Wer krankenversichert ist und sich mit einem ärztlichen Rezept ein Medikament in der Apotheke holt, zahlt in der Regel eine Rezeptgebühr. Für bestimmte Personen gibt es eine Ausnahme von der Rezeptgebühr.
https://www.gesundheitskasse.at/
Schlüssel
Für weitere Schlüssel zu Ihrer Wohnung/Ihrem Haus ist ein Ansuchen bei der WAG erforderlich. Eine Genehmigung wird aber nach Möglichkeit immer erteilt. Bitte kommen Sie persönlich mit dem entsprechenden Schlüssel in unser Kundenzentrum oder zu Ihrem Wohnteam.
Hinweis: Der Schlüsseldienst verlangt bei einer Schlüsselnachbestellung einen gültigen Lichtbildausweis.
Wohnbeihilfe
Für Ihr Ansuchen um Wohnbeihilfe stellen wir Ihnen gerne die erforderliche Wohnungsaufwandsbestätigung aus. Nähere Informationen zur Wohnbeihilfe erhalten Sie bei Ihrer Landesregierung.