Änderung zur Person
Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es zur Änderung Ihrer Personendaten kommen. Für die korrekte Übermittlung von persönlichen Anschreiben und Rechnungen ist es wichtig, diese am aktuellsten Stand zu halten.
Namensänderung
Wenn sich Ihr Name oder Namenszusatz ändert, bitten wir Sie uns die entsprechende Dokumente (Heiratsurkunde, Sponsionsurkunde …) zu übermitteln. Gerne können wir auch im Zuge Ihrer Bekanntgabe die Wohnungsschilder abändern lassen.
Bitte denken Sie jedoch daran, Ihre genaue Wohnadresse anzuführen, da diese auf vielen Dokumenten nicht ersichtlich ist.
Änderung der Bankverbindung
Falls sich Ihre Bankverbindung ändert, schließen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Wohnbetreuer oder bei Ihrer Bank einen neuen Abbuchungsauftrag ab. Denken Sie daran, bei Zahlungen immer den Namen und die Bestandsnummer des Hauptmieters/Wohnungseigentümers anzugeben. Somit kann die Zahlung eindeutig zugewiesen und nachvollzogen werden. Was ist zu tun bei Zahlungsrückstand