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Sie sind Eigentümer

Die erfolgreiche Verwaltung und Betreuung von tausenden Wohnanlagen stellt die WAG seit Anbeginn unter Beweis. Mit über 36.000 Verwaltungseinheiten in vier Bundesländern zählt die WAG darüber hinaus zu einer der größten Hausverwaltungen in Österreich.

 

 

Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften (WEG) und private Objektbesitzer

Neben der Grundqualifikation rund um das Themengebiet der Verwaltung bietet die WAG als Full-Service-Dienstleister Kompetenzen in den angeforderten Kundenbelangen. Ein wesentlicher Grund warum die WAG in den vergangenen Jahren verstärkt als Hausverwalter von nicht WAG-eigenen Objekten angefragt wurde.

Alleine in den letzten 8 Jahren wurden insgesamt 56 Anfragen an uns gestellt von denen wir 15 konkrete Objekte mit rund 320 Eigentumswohneinheiten und zusätzliche Tiefgaragenabstellplätze übernehmen konnten. Neben der klassischen Hausverwaltung zählt auch die Planung und Durchführung etwaiger Sanierungsmaßnahmen zu unseren Aufgaben.

 

 

Kurz & Bündig

  • Umfassende Bewohnerbetreuung
  • Objektbuchhaltung und Erstellung einer jährlichen Überschussrechnung sowie Erstellung der notwendigen Steuererklärung
  • Gebäudemanagement
  • Optimierung der Bewirtschaftungskosten
  • Beratung in Wohnrechtsfragen
  • Sanierungs- und Modernisierungsmanagement

 

 

 

Besonderheit bei Eigentümergemeinschaften

Die WAG ist mit der Verwaltung von Eigentumsobjekten laufend betraut. Im Gegensatz zu unseren eigenen Mietobjekten ist die WAG als Verwalterin von Eigentümergemeinschaften (WEG) nicht berechtigt, eigenmächtig Änderungen zu genehmigen bzw. Absagen zu erteilen.

Die WAG kann hier nur beratend tätig sein. Zustimmungen zu gewünschten Maßnahmen bedürfen jedoch einer bestimmten Zustimmungsform (Mehrheit oder Einstimmigkeit) innerhalb der gesamten WEG.

Über die erforderliche Vorgehensweise zur Erlangung eines rechtskräftigen Eigentümerbeschlusses, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Wohnteam in Verbindung.

Auch ist die WAG nicht befugt, einzelnen Eigentümerwünschen hinsichtlich baulicher Veränderungen, Abänderungen von Bepflanzungen und dergleichen, die über die „ordentliche Verwaltung“ hinausgehen, nachzukommen.